Initiativen

 

 

 

 

 

zum Beispiel: Elterninitiativen

 

 

 

Beitrag von Inge Komke, Koordination Fachberatung Tagesangebote für Kinder

 

Rechtliche Grundlage nach dem KJHG


Lebenswelt- und Betroffenenorientierung


Nach § 74 Abs. 4 KJHG sollen solche Maßnahmen den Vorzug erhalten, die "stärker an den Interessen der Betroffenen orientiert sind und ihre Einflussnahme auf die Ausgestaltung der Maßnahme gewährleisten". Möglichkeiten der Partizipation und der demokratischen Willensbildung werden somit in die Förderungsgrundsätze einbezogen. Diese Grundsätze treffen gerade für Elterinitiativen als Selbsthilfemaßnahmen zu.

Trägerpluralität
Unterstützung einer Vielfalt von Angeboten mit unterschiedlichen Ausrichtungen, Zielvorstellungen, Methoden und Arbeitsformen sowie die Gewährleistung der Trägerpluralität sind Wesensmerkmale der Kinder- und Jugendhilfe, die im § 3 Abs. 1 KJHG verankert sind.

Wunsch- und Wahlrecht
Das Engagement der freien Träger der Jugendhilfe, also auch der Elterninitiativen, die Trägerverantwortung übernommen haben, ist von besonderer Bedeutung, weil so die Möglichkeit der Wahl zwischen verschiedenen Angeboten sichergestellt werden kann, wie dies im § 5 KJHG seinen Niederschlag gefunden hat.
 
Selbständigkeit und Wahrung der Autonomie
Mit § 4 Abs. 1 KJHG werden die Grenzen der Einflussnahme der öffentlichen Jugendhilfe auf die freie Jugendhilfe aufgezeigt. Die öffentliche Jugendhilfe hat "die Selbstständigkeit der freien Jugendhilfe in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben sowie in der Gestaltung ihrer Organisationsstruktur zu achten". Zentral ist auch die einschlägige Bestimmung des § 4 Abs. 2. KJHG: Demzufolge soll die öffentliche Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen, soweit geeignete Einrichtungen von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe betrieben oder rechtzeitig geschaffen werden können (Subsidiaritätsprinzip). Insbesondere ist darauf hingewiesen, dass die öffentliche Jugendhilfe in § 4 Abs. 3 KJHG verpflichtet wird, verschiedene Formen der Selbsthilfe bei ihren Fördermaßnahmen zu stärken.

Vielfalt von Initiativen und ihre Förderung
§ 25 KJHG verpflichtet die örtlichen Jugendhilfeträger, selbstorganisierte Förderung von Kindern zu unterstützen.

Beratung von selbstorganisierten Gruppen und Elterninitiativen
Die gerade erwähnten Bestimmungen des § 25 KJHG fordern den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf, die Selbsthilfekräfte für alle Organisationsformen von Initiativen aktiv durch Beratungsleistungen zu stärken.

Grundsätze der Förderung von Tageseinrichtungen sowie deren Ausgestaltung
Insbesondere der § 22 Abs. 3 KJHG weist eine Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder zwischen Mitarbeiter der Einrichtung und Erziehungsberechtigten sowie die Beteiligung der Erziehungsberechtigten an den Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten aus. Diese Grundsätze treffen insbesondere für Elterninitiativen zu.

Unterstützung ehrenamtlicher Tätigkeit
Der § 73 KJHG weist aus, dass „in der Jugendhilfe ehrenamtlich tätige Personen sollen bei ihrer Tätigkeit angeleitet, beraten und unterstützt werden".

Qualität von Elterninitiativen

Die Wurzeln von Elterninitiativen reichen in die Kinderladenbewegung der 60er Jahre zurück, das heißt sie bestehen zum Teil seit über 40 Jahren. Die Anregungen und Einflussnahme der Initiativen auf bildungspolitische Reformen der Vorschulerziehung in den 70er Jahren waren nicht zu übersehen.

Die Idee der Selbsthilfe von Eltern hat in den Folgejahren bis heute eine beträchtliche Ausweitung erfahren. Die hohe Flexibilität bei der Anpassung an veränderte Bedarfssituationen (frühzeitige Wahrnehmung aufgrund der Nähe zum Bedarf, Eigeninteresse an bedarfsadäquater Leistung, kaum bürokratische Strukturen etc.) sind ein spezifischer Vorteil der Arbeit von Initiativen.

Qualitätsmerkmale

  • Ein wesentliches Merkmal liegt in der anderen Qualität kooperativer Angebote gegenüber traditionellen Betreuungsangeboten (Familiennähe, Beteiligung von Eltern, Raum für Kommunikation und gegenseitige Unterstützung, Kontinuitätsgewinn für Kinder u.v.m.).
  • Der politische Stellenwert von Elterninitiativen zeigt sich insbesondere in der Übernahme gesellschaftspolitischer Aufgaben - in der Bereitschaft zur Mitgestaltung und Verantwortungsübernahme - kurz, im bürgerlichen Engagement. Dies setzt sich in der Regel in Schule, Beruf und Politik fort.
  • Durch die direkte Beteiligung und Mitbestimmung an der konzeptionellen Ausgestaltung der pädagogischen Arbeit bieten Elterninitiativen Chancen der engen Angleichung der Erziehung zwischen Elternhaus und Einrichtung und damit die Voraussetzung für eine Vielfalt von Konzepten.
  • Durch die Einbringung eigener Erziehungsvorstellungen und deren Verwirklichung erfahren die Eltern eine Stärkung in Erziehungsfragen sowie in ihrer Erziehungsfähigkeit.
  • Elterninitiativen sind wichtige Treffpunkte für Erwachsene und bieten eine Erfahrungsfeld - in dem Kooperation, Teamfähigkeit, Hilfe zur Selbsthilfe, Nachbarschaftshilfe, Diskurs, u.a. erlernt werden können - sowie Möglichkeiten für neue Kontakte und gemeinsame Freizeitgestaltung.
  • Sie vermitteln Kindern als lebendiges Vorbild, wie Eigeninitiative ergriffen werden und die ganze Familie dabei aktiv mitwirken kann.
  • Die Arbeit von Initiativen knüpft direkt am Lebenszusammenhang der Kinder an und ist auf engen Familienkontakt angelegt. Somit können Lebenswelten von "Kindheit heute" im Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsprozess situationsbezogen unterstützt und begleitet werden.
  • Initiativen lassen mehr Freiraum für Eltern zur Entwicklung und Umsetzung von Ideen.

Förderungsnotwendigkeit

Elterninitiativen stellen eigenständige und qualifizierte Angebote für Kinder und Eltern dar, die im KJHG begründet sind (siehe rechtliche Grundlage).

Damit sind sie integrierter Bestandteil der Trägervielfalt und garantieren die Umset-zung des Wunsch- und Wahlrechtes.

Die anfallenden ehrenamtlich geleisteten Aufgaben reichen von Finanzierungsfragen über Rechtsfragen, Öffentlichkeitsarbeit und Verhandlungsführung bis hin zu Arbeitgeberaufgaben. Sie setzen ein hohes Maß an Professionalität voraus, die zumindest entwickelt werden muss.

In der Struktur von Elterninitiativen

  • überwiegend ehrenamtliche Selbstverwaltung der Einrichtung durch regelmäßig wechselnde Vorstände (oft jährlich)
  • besondere Anforderungen in der Zusammenarbeit von Eltern = Träger und Erzieher/innen

liegt auch die überschaubare Größe der Einrichtungen begründet. Die eingruppige Tageseinrichtung für Kinder gewährleistet diese Überschau- und Leistbarkeit für die als Träger fungierenden Eltern. Bei mehrgruppigen Einrichtungen ist das ehrenamtliche Engagement und die ehrenamtliche Bewältigung der erforderlichen Trägeraufgaben kaum noch zu gewährleisten und es bedarf eines wesentlich höheren Grades an begleitenden und unterstützenden Maßnahmen.

Elterninitiativen bedürfen einer kontinuierlichen und ausreichenden Beratung zur Unterstützung der betriebswirtschaftlichen und pädagogischen Arbeit, um der anspruchsvollen Nachweispflicht gegenüber öffentlichen Stellen als Laien nachkommen zu können.

Da Elterninitiativen über keine Steuermitteleinnahmen verfügen - selber aber als Steuerzahler kirchliche und städtische Einrichtungen mitfinanzieren - unterscheiden sie sich von den konfessionellen und kommunalen Trägern durch ihre besondere Bedürftigkeit. Dies ergibt sich aus der Sondersituation, denen Eltern in Initiativeinrichtungen ausgesetzt sind. Während Eltern in kirchlichen und städtischen Einrichtungen lediglich den gesetzlichen Elternbeitrag sowie das Essensgeld bei einer Übermittagbetreuung entrichten müssen, sind Eltern in Initiativen finanziell mehrfach belastet durch

  • den gesetzlich zu leistenden Elternbeitrag
  • den zu erbringenden Trägeranteil von 4 % der anerkennungsfähigen Betriebskosten
  • die Übernahme der Kosten, welche die nicht ausreichenden Pauschalen der anerkennungsfähigen Betriebskosten übersteigen (Fortbildungskosten, Personalnebenkosten, Kosten für die Hauswirtschaftkraft etc.)
  • die Übernahme von nicht anerkennungsfähigen Betriebskosten (Finanzbuchhaltung, Personalverwaltungs- und Abrechnungskosten etc.)
  • Kosten für die Vereinsarbeit - als Träger der Einrichtung (Verwaltungskosten, Notarkosten etc.)

Bürger und Bürgerinnen übernehmen mit der Trägerschaft von Einrichtungen gesellschaftliche Verantwortung und zeigen Engagement. Um die Bereitschaft zur Übernahme von Trägerverantwortung für Tageseinrichtungen für Kinder zu sichern und weiter zu fördern, sollte die Mehrbelastung so beschränkt werden, dass neben dem persönlichen Einsatz die finanziellen Aufwendungen auf ein erträgliches Maß gebracht werden und der Zugang zu Elterninitiativen auch einkommensschwachen Eltern ermöglicht wird.